Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Zur Durchführung der betrieblichen Altersversorgung stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Man unterscheidet zwischen Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Den Durchführungsweg bestimmt der Arbeitgeber. Anspruch des Arbeitnehmers besteht jedoch mindestens auf Entgeltumwandlung durch eine Direktversicherung. Über Umsetzungsmöglichkeiten beraten wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gerne. Insbesondere für Geschäftsführer einer GmbH ergeben sich hier große Vorteile. Sprechen Sie uns an!

Wie funktioniert eine betriebliche Altersvorsorge?

Arbeitnehmer können bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei und sozialabgabenfrei in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt abgezogen und sind damit im Rahmen von Höchstgrenzen steuerfrei. Viele Arbeitgeber beteiligen sich darüber hinaus an den Beiträgen, zum Beispiel über vermögenswirksame Leistungen. Welcher Durchführungsweg innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Unternehmen und Mitarbeiter geeignet ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Weitere Informationen hierzu liefert Ihnen die Broschüre des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) oder ein persönliches Beratungsgespräch mit uns.

Bei der Altersvorsorge geht es nicht nur um eine Kapitalanlage, sondern wir müssen immer folgende Rechtsgebiete beachten:

  • Steuerliche Gesetzgebung
  • Sozialversicherungsgesetze
  • Arbeitsrecht

Natürlich muss auch noch bedacht werden, welche Auswirkung so ein Vertrag hinsichtlich Vererbbarkeit und Versorgung der Hinterbliebenen hat. Ebenso die steuerliche Situation in der Bezugsphase. Ganz wichtig ist auch zu beachten, ob jemand privat oder gesetzlich krankenversichert ist.

Gerade in einer Zeit, in der ein Beschäftigungsverhältnis nicht mehr selbstverständlich bis zum Rentenalter bestehen bleibt, ist auch zu überlegen, ob die bAV besser geeignet ist als beispielsweise ein Riestervertrag oder eine Basisrente, wo jeweils ein Wechsel des Arbeitgebers keine Rolle spielt. Das Argument der Portabilität eines bAV-Vertrages ist zu hinterfragen, da oftmals in ein neues Kollektiv beim nächsten Arbeitgeber gewechselt werden muss, was erhebliche Auswirkungen auf die gewünschte Versorgung haben kann.